Prüfung

Es ist wichtig, Internetseiten und Apps auf ihre Barrierefreiheit zu prüfen. Denn nur bei (regelmäßig) überprüften Auftritten kann auch die Barrierefreiheit gewährleistet sein.

Bei der Prüfung von Internetpräsenzen lege ich die Kriterien der EN 301 549 und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 zu Grunde.

Als Mindeststandard wird bei meinen Prüfungen immer die Konformitätstufe AA, oder deren Entsprechungen der EN 301 549 herangezogen. Nach Abschluss der Prüfung erhalten sie mindestens ein Kurzprotokoll, welches die gefundenen Fehler mit Handlungsempfehlungen zur Verbesserungen der Barrierefreiheit enthält.

Die barrierefreie Zugänglichkeit von Smartphone-Apps ist immer noch ein besonders heikles Thema. Denn wie so oft, werden auch bei Apps - wie auch bei Internetauftritten oder anderen alltäglichen Geräten - seheingeschränkte Menschen nicht oder kaum als Nutzer oder Kundenkreis wahrgenommen. Barrierefreiheit ist daher bei einer Vielzahl von Apps nicht vorhanden.

Bei meiner Prüfung achte ich darauf, dass wirklich alle Elemente und Bereiche einer App für blinde und seheingeschränkte Menschen zugänglich sind und die Sprachausgabe über den Jeweiligen Screenreader - Talkback bei Android und VoiceOver bei iOS - korrekt ausgegeben werden. Vielfach mangelt es den Apps an den richtigen Beschriftungen für Buttons und anderen Elementen. Eindeutige und sinnvolle Benennungen zu finden, dafür braucht es oft Fingerspitzengefühl.

Auch hier kann ich durch meine Seheinschränkung direkt die Probleme erfassen, sinnvolle Hinweise und Veränderungsbedarfe kommunizieren und habe dabei stets den Nutzer mit im Blick. Der Dialog zwischen Seitenbetreibern oder App-Entwicklern erweist sich auch bei der Prüfung als nützliche Kommunikations- und Arbeitsform.

pdf-Dateien werden von mir ebenfalls auf Barrierefreiheit geprüft. Denn auch hierfür bedarf es eines betroffenen Experten. Ein Prüftool ist für die Prüfung auf Barrierefreiheit maximal ein Anhaltspunkt. Es können damit aber niemals alle und auch wichtige Kriterien korrekt geprüft werden. Manuelles nachprüfen ist für viele Kriterien unerlässlich. Bei einigen Kriterien ist die Prüfung sogar nur manuell durchführhbar.

Bitte beachten

Auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit werden Prüfungen von mir derzeit nicht mehr durchgeführt.